Mit dem Weiterbildungsscheck fördert die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Ihre berufliche Weiterbildung. (Nur reine Kursgebühren)
Wer kann den Scheck beantragen:
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrerinnen (ohne Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV)
- geringfügig beschäftigte Frauen und Berufsrückkehrerinnen
- Wohnsitz Landkreis Oldenburg, Stadt Oldenburg, Stadt Delmenhorst
Wie viel:
- 75 Prozent der reinen Kursgebühren, max. 200,– Euro im Jahr.
- Das Budget der Koordinierungsstelle ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt im Windhundverfahren, d.h. nach Antragseingang, ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
- Die tatsächlichen Fördermodalitäten ergeben sich aus unserer schriftlichen Förderzusage.
Was Sie tun müssen:
Antragstellung, Zuteilung, Auszahlungsverfahren
- Geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt auswählen.
- Vor Beginn der Qualifizierung persönlichen Beratungstermin bei der Koordinierungsstelle vereinbaren, ausgefülltes Scheckformular mitbringen. Kopie des Weiterbildungsangebotes beifügen.
- Bewilligung erfolgt per E-Mail / schriftlich durch die Koordinierungsstelle mit Zusendung eines Auszahlungsantrags.
- Falls für die Bewilligung zusätzliche Informationen zur Qualifizierungsmaßnahme oder zu Ihrem beruflichen Hintergrund/zu Ihrer beruflichen Perspektive erforderlich sind, benachrichtigen wir Sie.
- Nach Ende der Maßnahme einreichen:
- Auszahlungsantrag
- Zahlungsbeleg
- Teilnahmebescheinigung / Zertifikat der Qualifizierungsmaßnahme
- Zuschussberechtigte Personen erhalten nach Beendigung der Qualifizierung und Einreichung der Unterlagen maximal 75 Prozent der Fortbildungskosten (keine Fahrt- und Übernachtungskosten, keine Materialkosten, keine sonstigen Nebenkosten).
- Antrag spätestens 21 Tage nach Beendigung der Qualifizierung vorlegen.
- Letzter Abrechnungstermin: 15. Dezember eines Jahres.
- Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln/Ermäßigungen ist nicht möglich.
- Die Seminargebühr muss mindestens 30,- Euro betragen.